
Mitglied des Bundesrechnungshofes ist die amtliche Bezeichnung für die leitenden Beamten des Bundesrechnungshofes (BRH). Hierzu gehören nach § 3 Abs. 1 Bundesrechnungshofgesetz (BRHG) der Präsident, der Vizepräsident, die Leiter der (derzeit neun) Prüfungsabteilungen und die Prüfungsgebietsleiter (für derzeit ca. 50 Prüfgebiete). Sie besi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied_des_Bundesrechnungshofes
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